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Mörfelden-Walldorf, 25. September 2016


Presseerklärung der IGF Rhein-Main

"Lärmobergrenze" muss zur Lärmminderung in der Rhein-Main-Region führen!

Das für Dienstag von Hessischen Verkehrsminister Tarek Al Wazir angekündigte Konzept für eine Lärmobergrenze (LOG) wird nach 16 Jahren endlich vorgelegt.

Dirk Treber erinnert daran, dass im Rahmen der Mediation zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vier weitere Bedingungen formuliert wurden: Optimierung des bestehenden Flughafenbetriebs, Einführung eines Nachtflugverbotes, Regionales Dialogforum (RDF) und der Anti-Lärm-Pakt. Wichtigster Punkt dieses Paktes, der bis heute nicht umgesetzt wurde, ist die Einführung einer Lärmobergrenze.

Nach den ersten jetzt bekanntgewordenen Details für eine Lärmobergrenze sollte das Konzept danach beurteilt werden, ob es die folgenden Voraussetzungen erfüllt.

Der Lärmobergrenze sollte nicht auf die im Planfeststellungsbeschluss für den Endausbau zugrunde liegende Zahl von 701.000 oder mehr Flugbewegungen pro Jahr aufgebaut werden.

Eine Lärmobergrenze muss zu deutlichen Lärmminderungsschritten in der Rhein-Main-Region führen, deshalb sollte durch einen dynamischen Faktor die heutige Lärmbelastung in den Anliegerkommunen ständig weiter abgesenkt werden.

Eine Lärmobergrenze, die bisher noch nicht an bundesdeutschen Flughafen in der Praxis erprobt wurde, macht nur dann einen Sinn, wenn es sich nicht um freiwillige Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, dem Flughafen und den Fluggesellschaften handelt, sondern die Lärmobergrenze muss rechtlich abgesichert werden.

Dies kann durch verschiedene Schritte erfolgen, z. B. durch eine Änderung bzw. Ergänzung des derzeitigen Planfeststellungsbeschlusses oder durch die Festschreibung einer Lärmobergrenze im neuen Landesentwicklungsplan als Zielvorgabe für zukünftige hessische Strukturpolitik.

Dirk Treber verweist darauf, dass das derzeit bestehende Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen als Ziel der Landespolitik im letzten Landesentwicklungsplan für Hessen festgeschrieben worden sei.

Eine bestehende Lärmobergrenze sollte kontinuierlich auf ihre Einhaltung überprüft werden. Bei Überschreiten dieser Grenzen müssten Sanktionsmaßnahmen greifen, die eine zukünftige Verletzung des festgelegten Lärmstandards verhindern werden.

Zusätzlich zu Lärmminderungsschritten gegen Fluglärm sollte der hessische Landtag und die Landesregierung eine Gesamtlärmbetrachtung (Straße, Schiene; Flieger, Wirtschaf, Gewerbe, Nachbarschaft, Freizeit und Sport) vornehmen und entsprechende Minimierungskonzepte realisieren.

Für Rückfragen:

Dirk Treber, Tel: 06105 – 707 98 89

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Bündnis der Bürgerinitiativen
Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr